Allgemeine Geschäftsbedingungen
der Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz für Gäste der Ferienwohnungen
(Stand: Januar 2019)
I. Geltungsbereich
1. Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über
die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen der Geistmühle Ferienwohnungen
Kathrin Hotowetz zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang
erbrachten weiteren Leistungen von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz
für den Kunden .
2. Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen
Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als
Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu
Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung
von Flächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten
Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von
Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz und können von der Zahlung einer
zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet
keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.
3. Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung,
wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.
II. Vertragsabschluss; Hinweispflicht
1. Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des
Kunden durch Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz zustande. Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform
zu bestätigen.
2. Der Kunde ist verpflichtet, Geistmühle Ferienwohnungen
Kathrin Hotowetz unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf
hinzuweisen, sofern die Inanspruch- nahme der Hotelleistung geeignet ist, den
reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz in der Öffentlichkeit zu gefährden.
III. Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung
1. Der Kunde ist verpflichtet, die für die
Fewo-Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen
vereinbarten bzw. geltenden Preise von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin
Hotowetz zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz beauftragte Leistungen Dritter, deren
Vergütung von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz verauslagt wird.
2.
Die vereinbarten Preise verstehen
sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern
und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem
jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel
möglicherweise anfallende Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer
oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den
Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend
angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum
zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.
3. Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz kann seine
Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der
Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung von Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon
abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/ oder für die sonstigen
Leistungen von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz angemessen erhöht.
4. Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die
Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab
Zugang der Buchungsbestätigung oder Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.
5. Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde
Mahn- kosten in Höhe von € 5 an Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz zu
erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten
entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher
sind, kann Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz stattdessen auch den
Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.
6. Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz ist
berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine 50-prozentige Vorauszahlung
oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu
verlangen. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen
bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.
7. In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand
des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist Geistmühle Ferienwohnungen
Kathrin Hotowetz berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des
Aufenthalts eine Vor- auszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender
Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung
bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.
8. Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz ist ferner
berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene
Vorauszahlung oder Sicher- heitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu
verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/
oder 7 geleistet wurde.
9. Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder
rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz aufrechnen oder verrechnen.
IV.
Rücktritt
des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von
Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz
1. Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn
ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches
Rücktrittsrecht besteht oder wenn Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz
der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines
Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen
jeweils in Textform erfolgen.
2. Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des
Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten,
ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Geistmühle Ferienwohnungen
Kathrin Hotowetz auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er
es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber Geistmühle Ferienwohnungen
Kathrin Hotowetz in Textform ausübt.
3. Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits
erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, und stimmt
Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz einer Vertragsaufhebung nicht zu,
behält Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz den Anspruch auf die
vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung
der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer
nicht anderweitig vermietet, kann Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz
die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte
Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des
vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung sowie für Pauschal-
Arrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass
der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden
ist.
V. Rücktritt von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin
Hotowetz, nicht genehmigte Veranstaltungen
1. Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde
bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist
Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits
berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen
anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Ferienwohnungen vorliegen und der
Kunde auf Rückfrage von Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht
zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer
Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von
Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz mit angemessener Fristsetzung nicht
zur festen Buchung bereit ist.
2. Ferner ist Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz
berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich
zurückzutreten, insbesondere falls
• höhere Gewalt oder andere von Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung
des Vertrages unmöglich machen;
• Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe
oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden.
Vertragswesentlich können die Identität des Kunden,
seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;
• Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz
begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung
den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von
Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz in der Öffentlichkeit gefährden
kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz zuzurechnen ist;
• der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes
gesetzeswidrig ist,
• ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;
• eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6
und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz gesetzten angemessenen Nachfrist nicht
geleistet wurde.
3. Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und
ähnliche Veranstaltungen kann Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz
unterbinden bzw. abbrechen.
4. Der berechtigte Rücktritt von Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz oder die Unterbindung einer nicht genehmigten
Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.
5. Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein
Schadensersatzanspruch von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz gegen
den Kunden bestehen, so kann Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz den
Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 2 bis 5 gelten in diesem Fall
entsprechend.
6. Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz empfiehlt
dem Kunden den rechtzeitigen Abschluß einer gültigen
Reiserücktrittsversicherung
VI. Ferienwohnungsbereitstellung, -übergabe und –rückgabe
1. Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die
Bereitstellung einer bestimmten Ferienwohnung, sofern das nicht ausdrücklich
vereinbart wurde.
2. Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer
früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Ferienwohnungen dem Kunden ab
14.15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht
ausdrücklich eine andere Ankunftszeit vereinbart oder die betreffende
Ferienwohnung vorausbezahlt wurde, hat Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin
Hotowetz das Recht, gebuchte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben,
ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen Geistmühle Ferienwohnungen
Kathrin Hotowetz herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe
besteht nicht.
3. Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen
Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur
Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein
zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz vereinbart werden.
4. Sollte der Kunde das Zimmer über 11.00 Uhr hinaus
nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz dazu getroffen zu haben, kann Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers
für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen
Listenpreises in Rechnung stellen (mindestens aber das Entgelt gemäß
vorstehender Nr. 3), ab 18.00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des
Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass
Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz kein oder ein wesentlich
niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.
VII. Haftung von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin
Hotowetz
1. Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz haftet für
von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder
der Gesundheit. Weiterhin haftet Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz
für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen
Pflichtverletzung von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz beruhen, und
Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von
vertragstypischen Pflichten von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz beruhen.
Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße
Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde
vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz steht die eines gesetzlichen Vertreters oder
Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit
in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten
Störungen oder Mängel an den Leistungen von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin
Hotowetz auftreten, wird Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz bei
Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu
sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die
Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist
der Kunde verpflichtet, Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz rechtzeitig
auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens
hinzuweisen.
2. Für eingebrachte Sachen haftet Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.
3. Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf
Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Geistmühle Ferienwohnungen
Kathrin Hotowetz bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern
ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro
zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt
und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung von Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5
entsprechend. Zurückgelassene Lebensmittel
und deren möglicherweise pfandpflichtigen Verpackungen im allgemein
üblichen Umfang werden umgehend entsorgt.
4. Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem hauseigenen
Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein
Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder
Beschädigung auf dem Grundstück von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz
abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Geistmühle
Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1
bis 5. Etwaige Schäden sind Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz
unverzüglich anzuzeigen.
5. Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste
werden mit Sorgfalt behandelt. Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz
übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung derselben jedoch nur nach vorheriger
Absprache. Für die Haftung von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz
gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.
VIII. Schlussbestimmungen
1. Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser
Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige
Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.
2. Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen
Verkehr der Standort der Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz, 38820
Halberstadt.
3. Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für
Scheckstreitigkeiten – ausschließlicher Gerichtsstand Halberstadt. Das Gleiche
gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt
und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.
4. Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des
UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.
5. Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz nimmt
nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.
6. Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen
Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch
die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die
gesetzlichen Vorschriften.