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Allgemeine Geschäftsbedingungen 

der Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz für Gäste der Ferienwohnungen

(Stand: Januar 2019)

 

 

I.  Geltungsbereich

 1.   Diese Geschäftsbedingungen gelten für Verträge über die mietweise Überlassung von Ferienwohnungen der Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz zur Beherbergung sowie für alle in diesem Zusammenhang erbrachten weiteren Leistungen von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz für den Kunden .

2.   Die Unter- oder Weitervermietung der überlassenen Räumlichkeiten, die Nutzung der überlassenen Hotelzimmer zu anderen als Beherbergungszwecken, öffentliche Einladungen oder sonstige Werbemaßnahmen zu Vorstellungsgesprächen, Verkaufs- und ähnlichen Veranstaltungen und die Nutzung von Flächen außerhalb der angemieteten Räume für die vorgenannten Veranstaltungen bedürfen der vorherigen ausdrücklichen Zustimmung von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz und können von der Zahlung einer zusätzlichen Vergütung abhängig gemacht werden. § 540 Abs. 1 Satz 2 BGB findet keine Anwendung, sofern der Kunde nicht Verbraucher ist.

3.   Geschäftsbedingungen des Kunden finden nur Anwendung, wenn dies vorher ausdrücklich vereinbart wurde.

II.  Vertragsabschluss; Hinweispflicht

 1.   Der Vertrag kommt durch die Annahme des Antrags des Kunden durch Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz zustande. Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz steht es frei, die Zimmerbuchung in Textform zu bestätigen.

2.   Der Kunde ist verpflichtet, Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz unaufgefordert spätestens bei Vertragsabschluss darauf hinzuweisen, sofern die Inanspruch- nahme der Hotelleistung geeignet ist, den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz in der Öffentlichkeit zu gefährden.

III.  Leistungen, Preise, Zahlung, Aufrechnung

 1.   Der Kunde ist verpflichtet, die für die Fewo-Überlassung und die von ihm in Anspruch genommenen weiteren Leistungen vereinbarten bzw. geltenden Preise von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz zu zahlen. Dies gilt auch für vom Kunden direkt oder über Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz beauftragte Leistungen Dritter, deren Vergütung von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz verauslagt wird.

2.          Die vereinbarten Preise verstehen sich einschließlich der zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses geltenden Steuern und lokalen Abgaben. Nicht enthalten sind lokale Abgaben, die nach dem jeweiligen Kommunalrecht vom Gast geschuldet sind, wie zum Beispiel möglicherweise anfallende Kurtaxe. Bei Änderung der gesetzlichen Umsatzsteuer oder der Neueinführung, Änderung oder Abschaffung lokaler Abgaben auf den Leistungsgegenstand nach Vertragsschluss werden die Preise entsprechend angepasst. Bei Verträgen mit Verbrauchern gilt dieses nur, wenn der Zeitraum zwischen Vertragsabschluss und Vertragserfüllung vier Monate überschreitet.

3.   Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz kann seine Zustimmung zu einer vom Kunden gewünschten nachträglichen Verringerung der Anzahl der gebuchten Ferienwohnungen, der Leistung von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz oder der Aufenthaltsdauer des Kunden davon abhängig machen, dass sich der Preis für die Zimmer und/ oder für die sonstigen Leistungen von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz angemessen erhöht.

4.   Wurde Zahlung auf Rechnung vereinbart, so hat die Zahlung – vorbehaltlich einer abweichenden Vereinbarung – binnen zehn Tagen ab Zugang der Buchungsbestätigung oder Rechnung ohne Abzug zu erfolgen.

5.   Für jede Mahnung nach Verzugseintritt hat der Kunde Mahn- kosten in Höhe von € 5 an Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz zu erstatten. Der Nachweis, dass keine oder nur wesentlich geringere Kosten entstanden seien, steht dem Kunden frei. Bei Kunden, die keine Verbraucher sind, kann Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz stattdessen auch den Anspruch aus § 288 Abs. 5 BGB geltend machen.

6.   Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz ist berechtigt, bei Vertragsabschluss vom Kunden eine 50-prozentige Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung, zum Beispiel in Form einer Kreditkartengarantie, zu verlangen. Bei Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen für Pauschalreisen bleiben die gesetzlichen Bestimmungen unberührt.

7.   In begründeten Fällen, zum Beispiel Zahlungsrückstand des Kunden oder Erweiterung des Vertragsumfangs, ist Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz berechtigt, auch nach Vertragsschluss bis zu Beginn des Aufenthalts eine Vor- auszahlung oder Sicherheitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 oder eine Anhebung der im Vertrag vereinbarten Vorauszahlung oder Sicherheitsleistung bis zur vollen vereinbarten Vergütung zu verlangen.

8.   Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz ist ferner berechtigt, zu Beginn und während des Aufenthaltes vom Kunden eine angemessene Vorauszahlung oder Sicher- heitsleistung im Sinne vorstehender Nr. 6 zu verlangen, soweit eine solche nicht bereits gemäß vorstehender Nummern 6 und/ oder 7 geleistet wurde.

9.   Der Kunde kann nur mit einer unstreitigen oder rechtskräftigen Forderung gegenüber einer Forderung von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz aufrechnen oder verrechnen.

 


IV.              Rücktritt des Kunden / Nichtinanspruchnahme der Leistungen von                          Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz 

 1.   Ein Rücktritt des Kunden von dem mit Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz geschlossenen Vertrag ist nur möglich, wenn ein Rücktrittsrecht im Vertrag ausdrücklich vereinbart wurde, ein gesetzliches Rücktrittsrecht besteht oder wenn Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz der Vertragsaufhebung ausdrücklich zustimmt. Die Vereinbarung eines Rücktrittsrechts sowie die etwaige Zustimmung zu einer Vertragsaufhebung sollen jeweils in Textform erfolgen.

2.   Wurde ein Termin für die kostenfreie Ausübung des Rücktrittsrechts vereinbart, kann der Kunde bis dahin vom Vertrag zurücktreten, ohne Zahlungs- oder Schadensersatzansprüche von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz auszulösen. Das Rücktrittsrecht des Kunden erlischt, wenn er es nicht bis zum vereinbarten Termin gegenüber Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz in Textform ausübt.

3.   Ist ein Rücktrittsrecht nicht vereinbart oder bereits erloschen, besteht auch kein gesetzliches Rücktrittsrecht, und stimmt Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz einer Vertragsaufhebung nicht zu, behält Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz den Anspruch auf die vereinbarte Vergütung trotz Nichtinanspruchnahme der Leistung. Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz hat die Einnahmen aus anderweitiger Vermietung der Zimmer sowie die eingesparten Aufwendungen anzurechnen. Werden die Zimmer nicht anderweitig vermietet, kann Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz die vertraglich vereinbarte Vergütung verlangen und den Abzug für ersparte Aufwendungen pauschalieren. Der Kunde ist in diesem Fall verpflichtet, 90% des vertraglich vereinbarten Preises für Übernachtung sowie für Pauschal- Arrangements mit Fremdleistungen zu zahlen. Ihm steht der Nachweis frei, dass der vorgenannte Anspruch nicht oder nicht in der geforderten Höhe entstanden ist.

 

V. Rücktritt von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz, nicht genehmigte Veranstaltungen

 1.   Sofern vertraglich vereinbart wurde, dass der Kunde bis zu einem bestimmten Termin kostenfrei vom Vertrag zurücktreten kann, ist Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz bis zu diesem Zeitpunkt seinerseits berechtigt, vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten, wenn Anfragen anderer Kunden nach den vertraglich gebuchten Ferienwohnungen vorliegen und der Kunde auf  Rückfrage von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz mit angemessener Fristsetzung auf sein Recht zum Rücktritt nicht verzichtet. Dies gilt entsprechend bei Einräumung einer Option, wenn andere Anfragen vorliegen und der Kunde auf Rückfrage von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz mit angemessener Fristsetzung nicht zur festen Buchung bereit ist.

2.   Ferner ist Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz berechtigt, aus sachlich gerechtfertigtem Grund vom Vertrag außerordentlich zurückzutreten, insbesondere falls

   höhere Gewalt oder andere von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz nicht zu vertretende Umstände die Erfüllung des Vertrages unmöglich machen;

   Hotelleistungen unter irreführender oder falscher Angabe oder Verschweigen vertragswesentlicher Tatsachen gebucht wurden.

Vertragswesentlich können die Identität des Kunden, seine Zahlungsfähigkeit oder der Zweck seines Aufenthaltes sein;

 
   Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz begründeten Anlass zu der Annahme hat, dass die Inanspruchnahme der Leistung den reibungslosen Geschäftsbetrieb, die Sicherheit oder das Ansehen von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz in der Öffentlichkeit gefährden kann, ohne dass dies dem Herrschafts- bzw. Organisationsbereich von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz zuzurechnen ist;

   der Zweck bzw. der Anlass des Aufenthaltes gesetzeswidrig ist,

   ein Verstoß gegen Klausel I Nr. 2 vorliegt;

   eine vereinbarte oder gemäß obiger Klausel III Nrn. 6 und/oder 7 verlangte Vorauszahlung auch nach Verstreichen einer von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz gesetzten angemessenen Nachfrist nicht geleistet wurde.

 3.   Nicht genehmigte Vorstellungsgespräche, Verkaufs- und ähnliche Veranstaltungen kann Geistmühle            Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz unterbinden bzw. abbrechen.

4.   Der berechtigte Rücktritt von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz oder die Unterbindung einer nicht genehmigten Veranstaltung gemäß obiger Nr. 3 begründet keinen Anspruch des Kunden auf Schadensersatz.

5.   Sollte bei einem Rücktritt nach obiger Nr. 2 ein Schadensersatzanspruch von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz gegen den Kunden bestehen, so kann Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz den Anspruch pauschalieren. Klausel IV Nr. 3 Sätze 2 bis 5 gelten in diesem Fall entsprechend.

6.   Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz empfiehlt dem Kunden den rechtzeitigen Abschluß einer gültigen Reiserücktrittsversicherung

 

VI.  Ferienwohnungsbereitstellung, -übergabe und –rückgabe

 
1.   Der Kunde erwirbt keinen Anspruch auf die Bereitstellung einer bestimmten Ferienwohnung, sofern das nicht ausdrücklich vereinbart wurde.

2.   Vorbehaltlich der ausdrücklichen Vereinbarung einer früheren Bereitstellungszeit stehen gebuchte Ferienwohnungen dem Kunden ab 14.15 Uhr des vereinbarten Anreisetages zur Verfügung. Sofern nicht ausdrücklich eine andere Ankunftszeit vereinbart oder die betreffende Ferienwohnung vorausbezahlt wurde, hat Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz das Recht, gebuchte Zimmer nach 19.00 Uhr anderweitig zu vergeben, ohne dass der Kunde hieraus einen Anspruch gegen Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz herleiten kann. Eine Verpflichtung zur anderweitigen Vergabe besteht nicht.

3.   Am vereinbarten Abreisetag sind die Ferienwohnungen Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz spätestens um 11.00 Uhr geräumt zur Verfügung zu stellen. Die Nutzung über diesen Zeitpunkt hinaus gegen ein zeitabhängiges Entgelt kann – vorbehaltlich Verfügbarkeit – mit Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz vereinbart werden.

4.   Sollte der Kunde das Zimmer über 11.00 Uhr hinaus nutzen, ohne zuvor eine ausdrückliche Vereinbarung mit Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz dazu getroffen zu haben, kann Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz aufgrund der verspäteten Räumung des Zimmers für dessen vertragsüberschreitende Nutzung bis 18.00 Uhr 50% des vollen Listenpreises in Rechnung stellen (mindestens aber das Entgelt gemäß vorstehender Nr. 3), ab 18.00 Uhr mindestens 90%. Vertragliche Ansprüche des Kunden werden hierdurch nicht begründet. Ihm steht es frei nachzuweisen, dass Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz kein oder ein wesentlich niedrigerer Anspruch auf Nutzungsentgelt entstanden ist.

 

VII.  Haftung von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz

 1.   Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz haftet für von ihm zu vertretende Schäden aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit. Weiterhin haftet Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz für sonstige Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz beruhen, und Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder fahrlässigen Verletzung von vertragstypischen Pflichten von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz beruhen. Vertragstypische Pflichten sind solche Pflichten, die die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrages erst ermöglichen und auf deren Erfüllung der Kunde vertraut und vertrauen darf. Einer Pflichtverletzung von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich. Weitergehende Schadensersatzansprüche sind, soweit in dieser Klausel VII nicht anderweitig geregelt, ausgeschlossen. Sollten Störungen oder Mängel an den Leistungen von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz auftreten, wird Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz bei Kenntnis oder auf unverzügliche Rüge des Kunden bemüht sein, für Abhilfe zu sorgen. Der Kunde ist verpflichtet, das ihm Zumutbare beizutragen, um die Störung zu beheben und einen möglichen Schaden gering zu halten. Im Übrigen ist der Kunde verpflichtet, Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz rechtzeitig auf die Möglichkeit der Entstehung eines außergewöhnlich hohen Schadens hinzuweisen.

2.   Für eingebrachte Sachen haftet Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz dem Kunden nach den gesetzlichen Bestimmungen.

3.   Zurückgebliebene Sachen des Kunden werden nur auf Anfrage, Risiko und Kosten des Kunden nachgesandt. Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz bewahrt die Sachen drei Monate auf; danach werden sie, sofern ein erkennbarer Wert besteht, dem lokalen Fundbüro übergeben. Ist das Fundbüro zur Übernahme nicht bereit, werden die Sachen weitere neun Monate aufbewahrt und dann entweder verwertet oder vernichtet. Für die Haftung von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz gelten vorstehende Nr. 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend. Zurückgelassene Lebensmittel  und deren möglicherweise pfandpflichtigen Verpackungen im allgemein üblichen Umfang werden umgehend entsorgt.

4.   Wird dem Kunden ein Stellplatz auf dem hauseigenen Parkplatz, auch gegen Entgelt, zur Verfügung gestellt, kommt dadurch kein Verwahrungsvertrag zustande. Eine Überwachungspflicht von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz besteht nicht. Bei Abhandenkommen oder Beschädigung auf dem Grundstück von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz abgestellter oder rangierter Kraftfahrzeuge und deren Inhalte haftet Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz nur nach Maßgabe vorstehender Nr. 1 Sätze 1 bis 5. Etwaige Schäden sind Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz unverzüglich anzuzeigen.

5.   Nachrichten, Post und Warensendungen für die Gäste werden mit Sorgfalt behandelt. Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz übernimmt die Zustellung, Aufbewahrung derselben jedoch nur nach vorheriger Absprache. Für die Haftung von Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz gelten vorstehende Nummer 1 Sätze 1 bis 5 entsprechend.

 

VIII.  Schlussbestimmungen

 1.   Änderungen oder Ergänzungen des Vertrages oder dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen sollen in Textform erfolgen. Einseitige Änderungen oder Ergänzungen durch den Kunden sind unwirksam.

2.   Erfüllungs- und Zahlungsort ist im kaufmännischen Verkehr der Standort der Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz, 38820 Halberstadt.

3.   Im kaufmännischen Verkehr ist – auch für Scheckstreitigkeiten – ausschließlicher Gerichtsstand Halberstadt. Das Gleiche gilt jeweils, sofern der Kunde die Voraussetzung des § 38 Abs. 2 ZPO erfüllt und keinen allgemeinen Gerichtsstand im Inland hat.

4.   Es gilt deutsches Recht. Die Anwendung des UN-Kaufrechts und des Kollisionsrechts ist ausgeschlossen.

5.   Geistmühle Ferienwohnungen Kathrin Hotowetz nimmt nicht an Streitbeilegungsverfahren vor Verbraucherschlichtungsstellen teil.

6.   Sollten einzelne Bestimmungen dieser Allgemeinen Geschäftsbedingungen unwirksam oder nichtig sein oder werden, so wird dadurch die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht berührt. Im Übrigen gelten die gesetzlichen Vorschriften.